Nachgehakt

4 Fragen an – Fabian Friedrich


Fabian Friedrich ist Genehmigungsplaner bei Wahle–Mecklar und vor allem für Abschnitt C zuständig. 

Im Interview erzählt er, was Aufgabe eines Planers ist und warum die Abteilung Planung und Genehmigung auch noch während der Bauphase tätig ist. 

Sie sind Planer und Genehmiger bei Wahle-Mecklar. Was machen Sie genau?

Meine Hauptaufgabe ist es, die planfestgestellte Trasse in einen für den Bau geeigneten und genehmigten Zustand zu bekommen. Hierfür muss vor allem die Flächenplanung des Baus zu einer Genehmigungsplanung weiterentwickelt werden. Außerdem müssen umweltfachliche Beurteilungen dazu erstellt werden. Dazu stimme ich die Anforderungen der Planfeststellungsbehörde ab, entwickle zum Projektterminplan entsprechende Genehmigungsstrategien und koordiniere weiterführend die bearbeitenden Dienstleister, insbesondere Trassierer und Umweltplaner. Darüber hinaus führe ich Verhandlungen mit den Eigentümern, hole deren Zustimmungen ein und stimme mich mit verschiedenen Interessengruppen wie Verbänden und Gemeinden ab.

Wahle–Mecklar befindet sich an vielen Stellen bereits im Bau. Wieso braucht es jetzt noch Planer? 

Im Abschnitt C beginnt der Bau im nächsten Jahr, also zwei Jahre nachdem der Planfeststellungsbeschluss durch die Behörde erteilt wurde. Nach dem Planfeststellungsbeschluss geht jedes Projekt in die Bauausführungsplanung, die möglicherweise noch Detailänderungen erforderlich macht, um zum Beispiel Schleppkurven oder Seilzugflächen an einen reibungslosen Bauablauf anzupassen. Dadurch mussten Flächen auch bei Wahle–Mecklar noch einmal in ein Genehmigungsverfahren. Gleichzeitig ist das Erdkabel ein absolutes Pilotprojekt, mit dem es bisher wenig Erfahrungen gibt. Am Anfang ging man z. B. davon aus, dass man die HDD-Bohrung im 90 Grad-Winkel durchführen kann. Im Zuge der Bauausführungsplanung wurde jedoch deutlich, dass sich dieser Trassenverlauf nicht wirklich eignet und technisch kaum umsetzbar ist. Durch die Umplanung konnte dann eine technisch-wirtschaftlich günstigere Variante mit einem geringeren Bodeneingriff gefunden werden.

Können Sie erläutern, wie so ein Planänderungsverfahren abläuft?

Die Dienstleister erstellen zunächst die Antragsunterlagen für die Planänderung. Wir bei TenneT prüfen alles noch einmal genau, bevor wir die Unterlagen bei der Behörde einreichen. Dort erfolgt die erste Vollständigkeitsprüfung. Wir bekommen daraufhin die Rückmeldung und überarbeiten die Unterlagen noch einmal. Die Behörde prüft die Antragunterlagen dann in einem zweiten Schritt final. Wenn alles korrekt ist, beginnt das Beteiligungsverfahren. Das bedeutet, dass alle Betroffenen und Träger öffentlicher Belange Einwendungen gegen die Planänderungen erheben können, auf die wir dann antworten und die Änderungen begründen. Je nach Ermessen der Behörde kann hierfür auch ein Erörterungstermin notwendig werden. Wenn wir alles plausibel erwidern konnten, erstellt die Behörde vier bis acht Wochen später den Planänderungsbeschluss.

Und wann ist das Projekt für Sie beendet?

Wenn das Übernahmeprotokoll erstellt ist und wir verlässliche Unterlagen für spätere Generationen haben. Damit man auch in 40 Jahren noch nachvollziehen kann, wie die Trasse und wie die Masten gebaut wurden, falls mal etwas nachgebessert wurden muss. Erst dann ist das Projekt für mich abgeschlossen. Und das feiern wir dann natürlich mit der Inbetriebnahme.